Unsere Beratungen umfassen Hellsicht und energetische Blockadenlösung.
Spirituelle Lebensberatung ist ein wertvoller Weg, um in herausfordernden Zeiten Unterstützung zu finden. Marion und Melanie kombinieren Hellsicht, Hellwissen und Hellfühlen mit spirituellen Werkzeugen wie Lenormand-Karten, Runen und Orakelkarten. Ihr Ziel ist es, Blockaden zu lösen, Potenziale freizulegen und den Ratsuchenden zurück in seine Kraft zu bringen. Die Beratung richtet sich an Menschen, die neue Perspektiven suchen oder in festgefahrenen Lebenssituationen Unterstützung benötigen. Durch den ganzheitlichen Ansatz können sowohl energetische als auch emotionale Themen gelöst werden. Lassen Sie sich begleiten und erfahren Sie, wie Sie Ihr Leben neu ausrichten können.
Lösen von festgefahrenen Lebenssituationen
Entdecken und Entfalten des eigenen Potenzials
Spirituelle Lebensberatung ist eine Form der Unterstützung, die auf energetischen, intuitiven und spirituellen Techniken basiert. Ziel ist es, Menschen bei persönlichen Herausforderungen zu helfen und ihnen Klarheit über ihre Lebenssituation zu verschaffen.
Unsere Sitzungen sind individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Durch Hellsicht, Hellwissen und Hellfühlen erfassen wir die Energie des Ratsuchenden und geben wertvolle Hinweise.
Lösen von energetischen Blockaden
Unterstützung in schwierigen Lebensphasen
Aktivierung des eigenen Potenzials
Für alle Lebensbereiche.
Gehen Sie den ersten Schritt zu einem erfüllten Leben – buchen Sie jetzt Ihre Gesamtberatung!
Stallhofen 44
9821 Obervellach
für telefonische Terminvereinbarung:
Wir weisen darauf hin, dass die Kartenlegungen und unsere Beratungen keinen Arztbesuch oder Gang zum
Psychologen ersetzen und wir keinerlei Haftung dafür übernehmen.
Montag | 10:00 - 19:00 |
Dienstag | 12:00 - 23:00 |
Mittwoch | 10:00 - 18:00 |
Donnerstag | geschlossen |
Freitag | 09:00 - 19:00 |
Samstag | 12:00 - 15:00 |
Sonntag | geschlossen |
Des Weiteren gibt es keine Auskünfte über Gesundheit und Rechtsangelegenheiten. Das Telefonat dient rein
zur Unterhaltung.
Die Inanspruchnahme von Beratungen ist Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet.